Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Voraussetzungen, Antrag und Ablauf.
Von der BARIVO24 Redaktion · Aktualisiert: 25. Oktober 2026
Voraussetzungen für den Zuschuss
Die Pflegekasse kann wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen, wenn ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt, die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird und die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Maßgeblich ist § 40 Abs. 4 SGB XI.
Höhe des Zuschusses
Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 € pro Maßnahme zahlen (Stand: Oktober 2026). Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten begrenzt: Kostet die Maßnahme weniger, wird nur der tatsächliche Betrag erstattet; kostet sie mehr, tragen Sie die Differenz selbst. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im selben Haushalt, kann sich der Gesamtbetrag entsprechend erhöhen.
Welche Maßnahmen förderfähig sind
Typische förderfähige Maßnahmen im Bad sind der Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche, der Einbau einer Badewannentür, Haltegriffe oder die Verbreiterung von Türen. Der GKV-Spitzenverband führt ein Verzeichnis der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, an dem sich die Pflegekassen orientieren. Die Entscheidung im Einzelfall trifft immer die Pflegekasse.
Antragstellung und Unterlagen
Der Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt – formlos oder mit dem Vordruck der Kasse. Üblicherweise gehören dazu eine Beschreibung der Maßnahme, ein Kostenvoranschlag und gegebenenfalls Fotos. Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen.
Der richtige Zeitpunkt
Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten. Wird mit dem Umbau vor der Genehmigung begonnen, kann die Pflegekasse die Förderung ablehnen. Planen Sie daher etwas Wartezeit für die Prüfung ein.
Wie die Pflegekasse prüft
Die Pflegekasse prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und die Maßnahme geeignet ist, das Wohnumfeld zu verbessern. Sie kann dafür weitere Unterlagen anfordern oder sich auf eine Begutachtung stützen. Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnung ein; der Zuschuss wird auf die tatsächlichen Kosten angerechnet.
Häufige Missverständnisse
Es gibt keinen automatischen Anspruch auf den Höchstbetrag: Die Pflegekasse entscheidet individuell, und der Zuschuss deckt nur die tatsächlichen Kosten. Auch wichtig: Ohne Pflegegrad gibt es diesen Zuschuss nicht – die Beantragung eines Pflegegrades kann aber bereits vor der Umbauplanung sinnvoll sein. Und: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden, nicht danach.
Wichtige Einschränkungen
Alle Angaben sind Orientierungswerte nach dem Stand der offiziellen Quellen (siehe unten). Verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall erteilt nur Ihre Pflegekasse. Eine Förderzusage können wir nicht garantieren – wir unterstützen Sie aber bei Antrag und Unterlagen.
Quellen
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